Ortsrecht
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Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung beschließt die Gemeindevertretung auch gemeindespezifische Satzungen, damit wird auf der Gemeindeebene ein verbindliches Ortsrecht geschaffen. In der Hauptsatzung der Gemeinde wird z.B. die Zuständigkeit und Aufgabenverteilung von BürgermeisterIn, Gemeindevertretung und Ausschüssen sowie die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten geregelt. Die bauliche Entwicklung der Gemeinde wird über Bebauungsplan-Satzungen gesteuert. Für gemeindliche Einrichtungen wie das Freibad, die Gemeindebücherei und die Volkshochschule, den Südfriedhof und weitere werden Benutzungs- und Gebührensatzungen beschlossen.