Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung ist beschließendes Organ der kommunalen Selbstverwaltung.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Erstes Statut für eine gewählte Vertretung der Gemeinde Trittau
Das erste Statut für eine gewählte Vertretung der Gemeinde Trittau datiert vom 26. August 1874 und wurde vom preußischen Innenminister in Berlin am 5. Oktober 1874 bestätigt.
§ 1
In der Gemeinde Tritau wird auf Grund des § 16 der Verordnung vom 22. September 1867, betreffend die Landgemeinde-Verfassungen im Gebiete der Herzogthümer Schleswig und Holstein, an Stelle der Gemeinde-Versammlung eine Vertretung derselben durch gewählte Gemeinde-Verordnete eingeführt. Diese Vertretung soll außer dem Gemeinde-Vorsteher aus neun Gemeinde-Verordneten bestehen.
§ 2
Wahlberechtigt ist jeder Einwohner im Gemeindebezirke Trittau, der daselbst einen eigenen Hausstand hat und zugleich mit einem Wohnhause angesessen ist, Angehöriger des Deutschen Reiches ist, das 21. Lebensjahr zurückgelegt hat, Armenunterstützung nicht empfangen oder die nach dem 18ten Lebensjahr etwa empfangene zurückerstattet hat, sich im Vollgenuss der bürgerlichen Ehrenrechte und nicht unter einem die Dispositionsbefugniß beschränkenden Kuratel befindet.
Den Einwohnern des Gemeindebezirkes sind gleichberechtigt die auswärts wohnenden Besitzer eines im Gemeindebezirk belegenen Grundstücks, auf welchem ein Gespann von zwei Pfernde gehalten werden kann ider auf welchem sich eine Fabrik ider eine andere gewerbliche Anlage befindet, deren Werth dem eines solchen spannfähigen Grundstücks mindestens gleichkommt (Forensen). Dasselbe gilt auch von juristischen Personen, welche Grundstücke von solchem Umfange im Gemeindebezirke besitzen.
Das Wahlrecht geht verloren, sobald eines der vorstehenden Erfordernisse bei dem bis dahin Wahlberechtigten nicht mehr zutrifft. Es ruht während der Dauer einer gerichtlichen Untersuchung, wenn dieselbe wegen Verbrechen oder Vergehen, wegen deren auf den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter erkannt werden kann oder muß, eingeleitet oder wenn die gerichtliche Haft verfügt ist. Konkurs zieht den Verlust des Wahlrechts nach sich; doch kann diese Einwirkung, wenn die Befriedigung der Gläubiger nachgewiesen ist, durch Beschluß der Gemeindeverordneten-Versammlung wieder aufgehoben werden.
Vertretungen in der Ausübung des Stimmrechts finden in Gemäßheit des § 11 der im § 1 bezeichneten Verordnung statt.
Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein 1892
Die Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein vom 4. Juli 1892 regelte auch die Aufgaben der Gemeindevertretung und die Wahlen zur Gemeindevertretung. In § 49 wurde festgelegt: Die Gemeindevertretung besteht aus dem Gemeindevorsteher, dessen Stellvertreter - wenn mehrere Stellvertreter vorhanden sind, dem ersten Stellvertreter - und gewählten Gemeindeverordneten, deren Zahl mindestens 6 betragen muß, durch Ortsstatut aber auf 9, 12, 15, 18, 21 oder höchstens 24 erhöht werden kann. In Trittau sind im Jahr 1893 außer dem Gemeindevorsteher Friedrich Benn neun gewählte Gemeindeverordnete in der Gemeindevertretung. Es sind die Herren Rosenau, Pünjer, Relling, F. Scharnberg, Kröger, Dieckvoss, Harders, Redicker und J. Scharnberg.
britische Militärregierung
Unter britischer Besatzung übernahm ein englischer Kommandant die Verwaltung. Der langjährige Bürgermeister Conrad Jessen wurde abgesetzt und Ferdinand Rüffert wurde auf Befehl der Engländer zum Bürgermeister eingesetzt, ihm folgte im Juni 1945 der Diplom-Volkswirt Andreas Ruf aus Lütjensee.
In der Zeit von 1945 bis 1946 arbeitete in Trittau ein von der britischen Militärregierung ernannter Gemeindeausschuss, dem der Kaufmann Albert Clausen, der Pastor Gerhard vom Felde, Kraftfahrzeugmeister Hermann Kelling, Buchprüfer Paul Lafrenz, Kaufmann Willi Lenschow, Gärtnereibesitzer Bernhard Olgemöller, der Postbeamte im Ruhestand Ferdinand Rüffert, Baumeister Otto Sparr und der Zugführer Josef Vogel angehörten. Die erste Gemeindevertretung in Trittau wurde am 15. September 1946 gewählt. Ihr gehörten 12 Trittauer Bürgerinnen und Bürger an. Johannes Reibnitz wurde zum Bürgermeister gewählt und von der britischen Militärregierung bestätigt. Von November 1945 bis Februar 1948 standen der Gemeinde neben den Bürgermeistern auch noch Gemeindedirektoren vor, dieses Amt hatte von November 1945 bis Februar 1947 Andreas Ruf und ihm folgte Karl Schmidt.[1]
Gemeindeordnung
Mit der Aufstellung der Gemeindeordnung wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Gemeinden, deren Verwaltung und Gemeindevertretungen neu geregelt.
Einzelnachweise
- ↑ Hergenhan, Otto Dreissig Jahre kommunale Arbeit in Trittau 1945–1975, Hrsg. Gemeinde Trittau