Gemeindevertretung

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Die Gemeindevertretung ist beschließendes Organ der kommunalen Selbstverwaltung.

Geschichte

Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein 1892

Die Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein vom 4. Juli 1892 regelte auch die Aufgaben der Gemeindevertretung und die Wahlen zur Gemeindevertretung. In § 49 wurde festgelegt: Die Gemeindevertretung besteht aus dem Gemeindevorsteher, dessen Stellvertreter - wenn mehrere Stellvertreter vorhanden sind, dem ersten Stellvertreter - und gewählten Gemeindeverordneten, deren Zahl mindestens 6 betragen muß, durch Ortsstatut aber auf 9, 12, 15, 18, 21 oder höchstens 24 erhöht werden kann. In Trittau sind im Jahr 1893 außer dem Gemeindevorsteher Friedrich Benn neun gewählte Gemeindeverordnete in der Gemeindevertretung. Es sind die Herren Rosenau, Pünjer, Relling, F. Scharnberg, Kröger, Dieckvoss, Harders, Redicker und J. Scharnberg.

britische Militärregierung

Unter britischer Besatzung übernahm ein englischer Kommandant die Verwaltung. Der langjährige Bürgermeister Conrad Jessen wurde abgesetzt und Ferdinand Rüffert wurde auf Befehl der Engländer zum Bürgermeister eingesetzt, ihm folgte im Juni 1945 der Diplom-Volkswirt Andreas Ruf aus Lütjensee.

In der Zeit von 1945 bis 1946 arbeitete in Trittau ein von der britischen Militärregierung ernannter Gemeindeausschuss, dem der Kaufmann Albert Clausen, der Pastor Gerhard vom Felde, Kraftfahrzeugmeister Hermann Kelling, Buchprüfer Paul Lafrenz, Kaufmann Willi Lenschow, Gärtnereibesitzer Bernhard Olgemöller, der Postbeamte im Ruhestand Ferdinand Rüffert, Baumeister Otto Sparr und der Zugführer Josef Vogel angehörten. Die erste Gemeindevertretung in Trittau wurde am 15. September 1946 gewählt. Ihr gehörten 12 Trittauer Bürgerinnen und Bürger an. Johannes Reibnitz wurde zum Bürgermeister gewählt und von der britischen Militärregierung bestätigt. Von November 1945 bis Februar 1948 standen der Gemeinde neben den Bürgermeistern auch noch Gemeindedirektoren vor, dieses Amt hatte von November 1945 bis Februar 1947 Andreas Ruf und ihm folgte Karl Schmidt.[1]

Gemeindeordnung

Mit der Aufstellung der Gemeindeordnung wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Gemeinden, deren Verwaltung und Gemeindevertretungen neu geregelt.

Einzelnachweise

  1. Hergenhan, Otto Dreissig Jahre kommunale Arbeit in Trittau 1945–1975, Hrsg. Gemeinde Trittau