Gefängnis

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Trittau hatte als Ort, an dem auch Gericht gehalten wurde bzw. ein Amtsgericht vorhanden war, auch ein Gefängnis. Das Gefangenenhaus lag früher auf dem Amtshof. 1886 wurde ein neues Gefängnis neben dem Amtsgericht erbaut, es beinhaltete die Wohnung des Wächters und 6 Einzelzellen sowie eine Gemeinschaftszelle. 1932 wurde das Gefängnis geschlossen und 1934 wieder für die Festsetzung von Strafgefangenen freigegeben[1] 1956 kaufte die Gemeinde das Gebäude für den Bau von Sozialwohnungen. Der Bau an der Möllner Straße wurde erst im 20. Jahrhundert abgerissen.

Geschichte

Nach der Neuordnung des Gerichtswesens von der neuen preußischen Landesherrschaft im Jahre 1867 wurde auch verfügt, dass das beim Amtsschreiberhaus befindliche Gefangenhaus an das Amtsgericht zu übergeben sei. Der Amtmann Kammerherr von Levetzau in Reinbeck verweigerte allerdings die Übergabe des Trittauer Gefängnisses an das Amtsgericht, was zu einer Beschwerde im Januar 1868 gegen ihn durch den Trittauer Amtsrichter von Linstow führte. Der Amtmann wollte vorab geklärt haben, was mit den vorhandenen Gefängniswärtern geschehen solle und verlangte dazu eine Instruction, vorher wollte er die Übergabe nicht veranlassen. Erst nachdem der Gefangenenwärter Jasker in Trittau als solcher definitiv von der Justizverwaltung angestellt worden war, erfolgte die Übergabe entsprechend dem zwischen dem Königlichen Landrathsamte des Kreises Stormarn und dem Königlichen Amtsgericht zu Trittau über das Gefängnis an letzterem Orte abgeschlossenen vorläufigen Vertrage vom 14. August 1868.

Die offizielle Übergabe des Trittauer Gefangenhauses an die Justizverwaltung erfolgte am 14. August 1868 durch den Kirchspielvogt Naeve an den Amtsrichter von Linstow. Festgestellt wurde, dass seitens der Kirchspielvogtei anerkannt wird, daß das Gefangenhaus cum perti. sich im ausschließlichen Staatseigenthum befindet. Allerdings hatte sich auch die Verwaltungsbehörde abgesichert und erwirkt, dass die Mitbenutzung des Gefängnisses für Polizeigefangene und Transportaten weiterhin möglich war. Die Aufteilung der Kosten für Reparaturen und notwendige Ergänzungen des Inventars sollte im Verhältnis 2 Fünftel von der Verwaltung und zu 3 Fünftel vom Justizfiscus erfolgen. Dies war errechnet worden aus der durchschnittlichen Belegung des Gefängnisses in den drei zurückliegenden Jahren. Der Kirchspielvogt Naeve hatte eine Aufstellung für das Trittauer Amtsgericht mit den in den Jahren vom 1.4.1864 bis dahin 1867 im Trittauer Gefängnisse detimirten Criminal- und Polizeigefangenen gefertigt. Während der 3 Jahre zusammen wurden insgesamt Criminalgefangene 1323 Tage und Polizeigefangene 862 Tage verpflegt.[2]

Am 18. Dezember 1896 berichtetenen die "Hamburger Nachrichten" aus Altona, dass wieder ein Transport von Gefangenen wegen Überfüllung des Altonaer Gefängnisses nach Trittau erfolgte, damit diese in Trittau ihre Strafe verbüßten.[3]

Einzelnachweise

<refrences />
  1. Altonaer Nachrichten / Hamburger neueste Zeitng 6.2.1934 S. 7, abgerufen am 15.8.2016
  2. Landesarchiv Schleswig, Bestand Abt. 62.2 Zivilverwaltung/Regierung für Holstein 1866-1868, Nr. 6 Gefängnis in Trittau
  3. Hamburger Nachrichten 18.12.1896, abgerufen am 18.7.2016