Mühlenbach: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Mühlenbachtal zwischen [[Grönwohld]] und Trittau ist durch ''Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Mühlenbachtal bei Trittau"'' vom 5. Juni 1986 als [[Naturschutzgebiet]] ausgewiesen. Es ist unter Nummer 121 im Verzeichnis der Naturschutzgebiete des zuständigen Ministeriums eingetragen.
 
Das Mühlenbachtal zwischen [[Grönwohld]] und Trittau ist durch ''Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Mühlenbachtal bei Trittau"'' vom 5. Juni 1986 als [[Naturschutzgebiet]] ausgewiesen. Es ist unter Nummer 121 im Verzeichnis der Naturschutzgebiete des zuständigen Ministeriums eingetragen.
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Version vom 30. Oktober 2015, 00:56 Uhr

Der Mühlenbach, auch Schönbeck, Schönau, Mühlenau oder Mühlau genannt, durchzieht das Gemeindegebiet in nord-südlicher Richtung und bildet eine natürliche Grenze zwischen der Ortslage im Westen und dem Waldgebiet Hahnheide im Osten. Im südlichen Bereich ist der Mühlenbach zum Mühlenteich der Wassermühle aufgestaut. Der Ablauf des Mühlenteiches mündet in die Bille.

Die verschiedenen Bezeichnungen des Bachlaufes finden sich auch bei Benennungen in Trittau wieder, so heißt das Freibad der Gemeinde "Schönau-Bad", die Grundschule hat den Namen "Mühlau-Schule" gewählt und eine Straße wurde "Zur Mühlau" benannt.

Das Mühlenbachtal zwischen Grönwohld und Trittau ist durch Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Mühlenbachtal bei Trittau" vom 5. Juni 1986 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Es ist unter Nummer 121 im Verzeichnis der Naturschutzgebiete des zuständigen Ministeriums eingetragen.

Literatur

Weblinks

Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Mühlenbachtal bei Trittau" Vom 5. Juni 1986, abgerufen am 5.8.2015

Einzelnachweise