Bebauungsplan

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In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde Art und Maß der Nutzung für ein bestimmtes Gebiet fest. Das Verfahren findet grundsätzlich in drei Schritten statt. In einem Aufstellungsbeschluss werden in der Regel der Geltungsbereich und die Planungsziele festgelegt. Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird der erarbeitete Entwurf in das öffentliche Beteiligungsverfahren gegeben. Mit dem abschließenden Satzungsbeschluß werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes in das Ortsrecht aufgenommen.

Für das Gemeindegebiet von Trittau sind bisher 53 Bebauungspläne rechtskräftig oder in der Aufstellung.

Bebauungspläne in Trittau

B-Plan 11

Gebiet: Nördlich und südlich Otto-Hahn-Straße, westlich und östlich Bunsenstraße, zwischen Kieler Straße und Lütjenseer Straße

B-Plan 34 d

Gebiet: Zwischen dem Ziegelbergweg und nordwestlich rückwärtig Thießenweg sowie zwischen der westlichen Entlastungsstraße und westlich rückwärtig der Kirchenstraße

B-Plan 50

Gebiet: Nördlich der Straße Sandfuhrtsmoor sowie westlich der Hamburger Straße (L 94); Erweiterung des Gewerbegebietes Süd

Weblinks

Baugesetzbuch