Bebauungsplan: Unterschied zwischen den Versionen

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In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde Art und Maß der Nutzung für ein bestimmtes Gebiet fest. Das Verfahren findet grundsätzlich in drei Schritten statt. In einem Aufstellungsbeschluss werden in der Regel der Geltungsbereich und die Planungsziele festgelegt. Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird der erarbeitete Entwurf in das öffentliche Beteiligungsverfahren gegeben. Mit dem abschließenden Satzungsbeschluß werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes in das Ortsrecht aufgenommen.
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In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde Art und Maß der Nutzung für ein bestimmtes Gebiet fest. Das Verfahren findet grundsätzlich in drei Schritten statt. In einem Aufstellungsbeschluss werden in der Regel der Geltungsbereich und die Planungsziele festgelegt. Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird der erarbeitete Entwurf in das öffentliche Beteiligungsverfahren gegeben. Mit dem abschließenden Satzungsbeschluß werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes in das [[Ortsrecht]] aufgenommen.
  
 
Für das Gemeindegebiet von Trittau sind bisher 53 Bebauungspläne rechtskräftig oder in der Aufstellung.
 
Für das Gemeindegebiet von Trittau sind bisher 53 Bebauungspläne rechtskräftig oder in der Aufstellung.
  
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== Bebauungspläne in Trittau ==
  
== B-Plan 11 ==
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=== B-Plan 11 ===
 
Gebiet: Nördlich und südlich Otto-Hahn-Straße, westlich und östlich
 
Gebiet: Nördlich und südlich Otto-Hahn-Straße, westlich und östlich
 
Bunsenstraße, zwischen Kieler Straße und Lütjenseer Straße
 
Bunsenstraße, zwischen Kieler Straße und Lütjenseer Straße
  
 
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=== B-Plan 34 d ===
== B-Plan 34 d ==
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Gebiet: Zwischen dem Ziegelbergweg und nordwestlich rückwärtig Thießenweg sowie zwischen der westlichen Entlastungsstraße und westlich rückwärtig der Kirchenstraße
 
Gebiet: Zwischen dem Ziegelbergweg und nordwestlich rückwärtig Thießenweg sowie zwischen der westlichen Entlastungsstraße und westlich rückwärtig der Kirchenstraße
  
 
== Weblinks ==
 
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[http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/index.html Baugesetzbuch]
 
[http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/index.html Baugesetzbuch]
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[[Kategorie:Verwaltung]]

Version vom 30. Januar 2015, 13:04 Uhr

In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde Art und Maß der Nutzung für ein bestimmtes Gebiet fest. Das Verfahren findet grundsätzlich in drei Schritten statt. In einem Aufstellungsbeschluss werden in der Regel der Geltungsbereich und die Planungsziele festgelegt. Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird der erarbeitete Entwurf in das öffentliche Beteiligungsverfahren gegeben. Mit dem abschließenden Satzungsbeschluß werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes in das Ortsrecht aufgenommen.

Für das Gemeindegebiet von Trittau sind bisher 53 Bebauungspläne rechtskräftig oder in der Aufstellung.

Bebauungspläne in Trittau

B-Plan 11

Gebiet: Nördlich und südlich Otto-Hahn-Straße, westlich und östlich Bunsenstraße, zwischen Kieler Straße und Lütjenseer Straße

B-Plan 34 d

Gebiet: Zwischen dem Ziegelbergweg und nordwestlich rückwärtig Thießenweg sowie zwischen der westlichen Entlastungsstraße und westlich rückwärtig der Kirchenstraße

Weblinks

Baugesetzbuch