Klassifizierte Straßen

Aus Trittau-Wiki
Version vom 21. Februar 2015, 21:52 Uhr von D.Ziemann (Diskussion | Beiträge) (Bundesstraßen (dazu gehören auch Bundesautobahnen))

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Die Einteilung von Straßen in verschiedene Klassen folgt dem föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland. Mit dieser Klassifizierung einher geht die Trägerschaft der sog. Straßenbaulast. Die Straßenbaulast beinhaltet die grundsätzliche Zuständigkeit für die Herstellung und die Unterhaltung einer Straße. Für Trittau ergibt sich daraus die folgende hierarchische Struktur:

Bundesstraßen (dazu gehören auch Bundesautobahnen)

  • Bundesautobahnen gibt es im Gemeindegebiet Trittaus nicht.
  • B 404: Dicht am Ort vorbei führt die Bundesstraße 404 mit den beiden Anschlußstellen Trittau-Nord (Großenseer Straße) und Trittau-Süd (Hamburger Straße)

Landesstraßen

  • L 93: (von Großensee kommend) - Großenseer Straße - Kirchenstraße - Poststraße - Vorburgstraße
  • L 94: (ab Vorburgstraße) - Hamburger Straße - (Möllner Landstraße nach Grande)
  • L 160: (ab Meierei-Kreisel) - Rausdorfer Straße - (weiter Richtung Granderheide und Rausdorf)
  • L 220: (ab Vorburgstraße) - Möllner Landstraße - (weiter Richtung Hamfelde/Lbg. und Mühlenrade)

Kreisstraßen

  • K 30: (von Lütjensee kommend) - Lütjenseer Straße - Bürgermeister-Hergenhan-Straße - Bürgerstraße - Gadebuscher Straße
  • K 32: (von Grönwohld kommend) - Kieler Straße - Bahnhofstraße bis Einmündung Großenseer Straße

Gemeindestraßen

Alle oben nicht genannten Straßen sind Gemeindestraßen.

Darüber hinaus gibt es noch einige Privatstraßen/-wege, deren Baulastträger der jeweilige Eigentümer ist. Private Straßen und Wege können für den öffentlichen Verkehr freigegeben sein.