Hausvogt: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. August 2016, 11:30 Uhr
Der Hausvogt ist Beamter des Amtes und untersteht dem Amtmann. Sein Aufgabengebiet ist die Aufsicht über landesherrliche Gebäude sowie über Wege, Brücken, Siele, Moore, Forsten und das Fuhrwesen.[1]
Hausvögte in Trittau
- Kriegsrat Peter Wittrup
- Schlüter