Amt Trittau: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Amt Trittau ist eine Verwaltungseinheit und hat über die Jahrhunderte verschiedene Aufgaben erfüllt. Die Zahl der zugehörigen Gemeinden und Ländereien veränderte sich ebenfalls stark. Heute gehören zum Amt Trittau die Gemeinden Trittau und Großensee, Lütjensee, Rausdorf, Witzhave, Grönwohld, Hamfelde / Stormarn, Köthel / Stormarn, Hohenfelde sowie Grande.
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Das '''Amt Trittau''' ist eine Verwaltungseinheit und hat über die Jahrhunderte verschiedene Aufgaben erfüllt. Die Zahl der zugehörigen Gemeinden und Ländereien veränderte sich ebenfalls stark. Heute gehören zum Amt Trittau die Gemeinden Trittau und [[Großensee]], [[Lütjensee]], [[Rausdorf]], [[Witzhave]], [[Grönwohld]], [[Hamfelde / Stormarn]], [[Köthel / Stormarn]], [[Hohenfelde]] sowie [[Grande]].
  
Die jetzige Zusammensetzung des Amtes Trittau besteht seit der Zusammenlegung der Ämter Trittau und Lütjensee am 8. Mai 1972. Vorausgegangen war dem Zusammenschluss ein Rechtsstreit, der von den Gemeinden des früheren Amtes Lütjensee angestrengt worden war.
 
 
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Das Amt war in früherer Zeit die unterste Ebene der landesherrlichen Verwaltung. Dem Amt Trittau gehörten am Ende des 18. Jahrhunderts 35 Dörfer an, die verteilt in einem Gebiet vom heutigen Kreis Segeberg und dem Ostrand von Hamburg bis nach Trittau lagen.
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Die jetzige Zusammensetzung des Amtes Trittau besteht seit der Zusammenlegung der Ämter Trittau und Lütjensee am 8. Mai 1972. Vorausgegangen war dem Zusammenschluss ein Rechtsstreit, der von den Gemeinden des früheren Amtes Lütjensee angestrengt worden war.
 
== Aufgaben ==
 
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Das heutige Amt Trittau ist nach der Amtsordnung gebildet.<ref>[http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/wmb/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=0&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-AmtsOSH2003rahmen&doc.part=R&toc.poskey=#focuspoint Amtsordnung für Schleswig-Holstein], abgerufen am 27.7.2015</ref> Entscheidungsorgan ist der Amtsausschuss, dem die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen der amtsangehörigen Gemeinden und je nach Gemeindegröße auch weitere Vertreter der Gemeinden angehören. Der Amtsausschuss wählt aus seiner Mitte den Amtsvorsteher oder die Amtsvorsteherin, Aufgabe ist die Vertretung des Amtes und die Einberufung und Leitung der Sitzungen des Amtsausschusses. Die Durchführung der Verwaltungsaufgaben ist durch den Amtsvertrag auf die Verwaltung der Gemeinde Trittau übertragen.
 
== Amtmann, Amtsvorsteher und Personal ==
 
== Amtmann, Amtsvorsteher und Personal ==
* 1970-1975 Amtsvorsteher Dr. [[Manfred Schumacher]]
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Die Verwaltung des Amtes unterstand dem Amtmann, außerdem war dieser oberster Gerichtsherr des Amtes.
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=== Amtmann ===
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* 1970-1975 Dr. [[Manfred Schumacher]]
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* Andreas Körber
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* Uwe Tillmann-Mumm
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* 2013- Ulrich Borngräber
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== Literatur ==
 
== Literatur ==
 
* Jessen, Alfred: ''Die Geschichte des Kirchspiels und Amtes Trittau und seiner weiteren Umgebung'', Trittau 1914
 
* Jessen, Alfred: ''Die Geschichte des Kirchspiels und Amtes Trittau und seiner weiteren Umgebung'', Trittau 1914
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== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
 
* [http://www.amt-trittau.de/ Website des Amtes Trittau]
 
* [http://www.amt-trittau.de/ Website des Amtes Trittau]
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== Einzelnachweise ==
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<references />
  
 
[[Kategorie:Verwaltung]]
 
[[Kategorie:Verwaltung]]

Version vom 7. August 2015, 16:44 Uhr

Das Amt Trittau ist eine Verwaltungseinheit und hat über die Jahrhunderte verschiedene Aufgaben erfüllt. Die Zahl der zugehörigen Gemeinden und Ländereien veränderte sich ebenfalls stark. Heute gehören zum Amt Trittau die Gemeinden Trittau und Großensee, Lütjensee, Rausdorf, Witzhave, Grönwohld, Hamfelde / Stormarn, Köthel / Stormarn, Hohenfelde sowie Grande.

Geschichte

Das Amt war in früherer Zeit die unterste Ebene der landesherrlichen Verwaltung. Dem Amt Trittau gehörten am Ende des 18. Jahrhunderts 35 Dörfer an, die verteilt in einem Gebiet vom heutigen Kreis Segeberg und dem Ostrand von Hamburg bis nach Trittau lagen.

Die jetzige Zusammensetzung des Amtes Trittau besteht seit der Zusammenlegung der Ämter Trittau und Lütjensee am 8. Mai 1972. Vorausgegangen war dem Zusammenschluss ein Rechtsstreit, der von den Gemeinden des früheren Amtes Lütjensee angestrengt worden war.

Aufgaben

Das heutige Amt Trittau ist nach der Amtsordnung gebildet.[1] Entscheidungsorgan ist der Amtsausschuss, dem die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen der amtsangehörigen Gemeinden und je nach Gemeindegröße auch weitere Vertreter der Gemeinden angehören. Der Amtsausschuss wählt aus seiner Mitte den Amtsvorsteher oder die Amtsvorsteherin, Aufgabe ist die Vertretung des Amtes und die Einberufung und Leitung der Sitzungen des Amtsausschusses. Die Durchführung der Verwaltungsaufgaben ist durch den Amtsvertrag auf die Verwaltung der Gemeinde Trittau übertragen.

Amtmann, Amtsvorsteher und Personal

Die Verwaltung des Amtes unterstand dem Amtmann, außerdem war dieser oberster Gerichtsherr des Amtes.

Amtmann

AmtsvorsteherIn

ehrenamtliche Amtsvorsteher nach der Amtsordnung:

  • 1970-1975 Dr. Manfred Schumacher
  • Andreas Körber
  • Uwe Tillmann-Mumm
  • 2013- Ulrich Borngräber

Literatur

  • Jessen, Alfred: Die Geschichte des Kirchspiels und Amtes Trittau und seiner weiteren Umgebung, Trittau 1914
  • Mesch, Oliver: Vom Zarenthron zum Dannebrog. Das Kirchspiel Trittau im 18. Jahrhundert, Berkenthin 2000

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Amtsordnung für Schleswig-Holstein, abgerufen am 27.7.2015