Schulverband

Aus Trittau-Wiki
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Der Schulverband Trittau ist ein Zweckverband mehrerer Gemeinden nach dem Gesetz für kommunale Zusammenarbeit[1]. Der Schulverband hat die Aufgabe der Errichtung und Unterhaltung von Grundschulen, Gymnasien, Förderzentren und weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sowie weiteren Einrichtungen zur Betreuung von Schulkindern nach den Vorschriften des Schulgesetzes.[2][3]

Schulstandort ist Trittau, zum Schulverband gehören die Mühlau-Schule, die Hahnheide-Schule, das Gymnasium Trittau, die Offene Ganztagsschule mit der Betreuungseinrichtung "Blaues Haus" und das Förderzentrum.

Die Schulverbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen der verbandsangehörigen Gemeinden und 12 weiteren Mitgliedern, die entsprechend der Schülerzahlen aus den Gemeinden verteilt werden (Sitzzuteilungsverfahren Sainte-Laguë).

Geschichte

Der Schulverband wurde am 10. Januar 1968 von den Gemeinden Hamfelde/Stormarn, Hohenfelde, Köthel/Stormarn, Köthel/Lauenburg, Mühlenrade, Rausdorf, Trittau und Witzhave gegründet. Am 1. Januar 1970 traten die Gemeinden Grönwohld, Großensee und Lütjensee dem Schulverband bei und es folgten die Gemeinden Kuddewörde am 1. August 2010, Sirksfelde am 1. Januar 2011, Grande am 1. August 2011 und Basthorst zum 1. Januar 2012.[4]

Nach der Gründung des Schulverbandes ging das gesamte Schulvermögen der Gemeinde Trittau in Höhe von 1.840.000 DM 1969 an den Schulverband über. Für die Finanzierung der Schulen zahlte die Gemeinde 1969 entsprechend der Schülerzahlen 110.000 DM Schulstellenbeitrag an das Land, 175.000 DM Umlage an den Schulverband Trittau und 22.000 DM Umlage an den Schulverband Gymnasium Großhansdorf.

Mit der Gründung des Schulverbandes wuchs die Schülerzahl rasant, waren es im Oktober 1967 noch 569 Schüler, so besuchten im Schuljahr 1969/70 bereits 972 Schüler die Trittauer Schulen. Zum Stichtag 1. September 1973 besuchten bereits 1366 Kinder die Schulen in Trittau, davon 802 aus dem Ort und 564 aus den weiteren Gemeinden des Schulverbandes.

SchulverbandsvorsteherIn

Einzelnachweise

  1. Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ)
  2. § 3 der Verbandssatzung des Schulverbandes Trittau, 5. Änderung 2009
  3. Schulgesetz (gültige Fassung)
  4. Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 des Schulverbandes Trittau