Hagelgilde

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Die Trittauer Hagelgilde war eine freiwillige Versicherung gegen Schäden der Feldfrüchte durch Hagelschlag. Gegründet wurde sie im Jahr 1834, dazu versammelte sich eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Vögten und Dorfschaftsdeputierten zu Trittau. Trittau wurde wegen seiner günstigen Lage im Mittelpunkt zwischen Stormarn und Lauenburg als Versammlungsort gewählt. Der Einzugsbereich der Hagelgilde war groß, Mitglieder können sein alle Eigenthümer, Nutznießer und Zeitpächter von Ländereien in den Kirchspielen Trittau, Eichede, Oldesloe, Süllfeld, Bargteheide, Bergstedt, Alt-Rahlstedt, Ahrensburg, Sieck, Steinbeck, Leetzen und Quickborn, so wie im Herzogthum Lauenburg und den davon eingeschlossenen Lübschen, Strelitzischen und Eutinschen Gebietstheilen, und endlich ferner in dem Mecklenburg-Schwerinschen Amte Boizenburg.[1]

1840 wurde von dem für die Ausarbeitung neuer Statuten von der Hagelgildeinteressentschaft erwählten Committee, bestehend aus R.C.F. Wiedemann, Ohrt, und Chr. Mannshardt, eine Neufassung der Statuten vorgelegt und von der Mitgliederversammlung beschlossen. Diese enthielt genaue Regelungen über die Anerkennung und Abwicklung des Versicherungsfalles sowie Aufbau und Aufgaben der Gilde selbst.

In § 26 der Statuten wurde geregelt: Alle Jahr einmal und zwar am 20sten May und wenn dieser auf einen Sonntag fällt am 21sten May, wird eine Generalversammlung der Gilde im Hause des Herrn Mannshardt in Trittau abgehalten und Morgens 10 Uhr eröffnet; außerdem aber wird, wenn im Lauf des vorhergehenden Jahres einer der Interessenten der Hagelgilde eine Hagelschaden erlitten hat, eine Gildeversammlung zum Zweck der Regulirung und Auszahlung der Schadensgelder am 6ten Januar, wenn dieser Tag nicht auf einen Sonntag fällt, im Mannshardt’schen Hause abgehalten.

Einzelnachweise

  1. Statuten für die Trittauer Hagelgilde (1841), Staatsarchiv Hamburg, Signatur 415-13/5 K 1