Gewerbegebiet

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Als Gewerbegebiet werden Flächen ausgewiesen, auf denen sich Betriebe ansiedeln können.

gesetzliche Grundlage

Nach § 8 Baunutzungsverordnung sind in einem Gewerbegebiet zugelassen:

  1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
  2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
  3. Tankstellen,
  4. Anlagen für sportliche Zwecke.

Ausnahmsweise können zugelassen werden:

  1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
  2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,
  3. Vergnügungsstätten.

Die Festlegung, was erlaubt ist, und die Abgrenzung des Gewerbegebiets erfolgt im Bebauungsplan. Die Bebauungpläne werden im Planungsausschuss beraten und von der Gemeindevertretung beschlossen.

Geschichte

Ursprünglich gab es in der Gemeinde überwiegend Landwirtschaft und Handwerk. Mit der Ziegelei bei der Großenseer Straße entstand Ende des 19. Jahrhunderts ein erster, größerer Betrieb. Von überregionaler Bedeutung war die Feuerwerkerei an der Hamburger Straße. In den 1960er Jahren erfolgte dann mit dem Bebauungsplan 11 die erste Ausweisung eines Gewerbegebietes im Norden der Gemeinde zwischen der Kieler Straße und der Lütjenseer Straße. Weitere Gewerbegebiete entwickelten sich bei den schon bestehenden Betrieben am Ortseingang an der Hamburger Straße (Bebauungsplan 13) und als Umnutzung der ehemaligen Ziegelei (Bebauungsplan 36). Mit dem Bau der Bürgermeister-Hergenhan-Straße wurde ein weiteres, großes Gewerbegebiet im Norden Trittaus ausgewiesen (Bebauungsplan 31).

Weblinks

Einzelnachweise