Bebauungsplan: Unterschied zwischen den Versionen
Paap (Diskussion | Beiträge) (Verlinkung Ortsrecht eingefügt, Einordnung Kategorie Verwaltung) |
(→Bebauungspläne in Trittau) |
||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
=== B-Plan 34 d === | === B-Plan 34 d === | ||
Gebiet: Zwischen dem Ziegelbergweg und nordwestlich rückwärtig Thießenweg sowie zwischen der westlichen Entlastungsstraße und westlich rückwärtig der Kirchenstraße | Gebiet: Zwischen dem Ziegelbergweg und nordwestlich rückwärtig Thießenweg sowie zwischen der westlichen Entlastungsstraße und westlich rückwärtig der Kirchenstraße | ||
+ | |||
+ | === B-Plan 50 === | ||
+ | Gebiet: Nördlich der Straße Sandfuhrtsmoor sowie westlich der Hamburger Straße (L 94); Erweiterung des Gewerbegebietes Süd | ||
== Weblinks == | == Weblinks == |
Version vom 11. Februar 2015, 12:28 Uhr
In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde Art und Maß der Nutzung für ein bestimmtes Gebiet fest. Das Verfahren findet grundsätzlich in drei Schritten statt. In einem Aufstellungsbeschluss werden in der Regel der Geltungsbereich und die Planungsziele festgelegt. Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird der erarbeitete Entwurf in das öffentliche Beteiligungsverfahren gegeben. Mit dem abschließenden Satzungsbeschluß werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes in das Ortsrecht aufgenommen.
Für das Gemeindegebiet von Trittau sind bisher 53 Bebauungspläne rechtskräftig oder in der Aufstellung.
Inhaltsverzeichnis
Bebauungspläne in Trittau
B-Plan 11
Gebiet: Nördlich und südlich Otto-Hahn-Straße, westlich und östlich Bunsenstraße, zwischen Kieler Straße und Lütjenseer Straße
B-Plan 34 d
Gebiet: Zwischen dem Ziegelbergweg und nordwestlich rückwärtig Thießenweg sowie zwischen der westlichen Entlastungsstraße und westlich rückwärtig der Kirchenstraße
B-Plan 50
Gebiet: Nördlich der Straße Sandfuhrtsmoor sowie westlich der Hamburger Straße (L 94); Erweiterung des Gewerbegebietes Süd