Bebauungsplan

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In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde Art und Maß der Nutzung für ein bestimmtes Gebiet fest. Das Verfahren findet grundsätzlich in drei Schritten statt. In einem Aufstellungsbeschluss werden in der Regel der Geltungsbereich und die Planungsziele festgelegt. Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird der erarbeitete Entwurf in das öffentliche Beteiligungsverfahren gegeben. Mit dem abschließenden Satzungsbeschluß werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes in das Ortsrecht aufgenommen.

Seit Juli 2015 ist es auch für Bürger und Bürgerinnen möglich, Stellungnahmen zum Bebauungsplan online abzugeben. Die Gemeinde Trittau nimmt an dem Pilotprojekt Bauleitplanung Online-Beteiligung (BOB-SH) teil.

Für das Gemeindegebiet von Trittau sind bisher 55 Bebauungspläne rechtskräftig oder in der Aufstellung.

Bebauungspläne in Trittau

B-Plan 6

  • B-Plan 6b, 1. Änderung und Ergänzung
Gebiet: Schützenplatz, nordwestlich der Poststraße, südwestlich der Mühlau

B-Plan 7

Gebiet: Hinschkoppel südöstlich der Hamburger Straße (1.-18. Änderung, Plan aufgehoben)

B-Plan 11

Gebiet: Nördlich und südlich Otto-Hahn-Straße, westlich und östlich Bunsenstraße, zwischen Kieler Straße und Lütjenseer Straße (rechtskräftig 1968, Neuaufstellung)

B-Plan 27

  • B-Plan 27b
Gebiet: nördlich Großenseer Straße, westlich Bahnhofstraße, östlich des Sport- und Schulgeländes

B-Plan 34

  • B-Plan 34 d
Gebiet: Zwischen dem Ziegelbergweg und nordwestlich rückwärtig Thießenweg sowie zwischen der westlichen Entlastungsstraße und westlich rückwärtig der Kirchenstraße

B-Plan 50

Gebiet: Nördlich der Straße Sandfuhrtsmoor sowie westlich der Hamburger Straße (L 94); Erweiterung des Gewerbegebietes Süd

B-Plan 55

Gebiet: Nordwestlich des Ziegelbergweges und südlich der Straße Alter Markt (Aufstellungsbeschluss 31. März 2015)

Weblinks

Baugesetzbuch Bebauungsplan Online-Beteiligung

Einzelnachweise